Kostenerstattungsverfahren
Nur für Mitglieder in gesetzlichen Krankenkassen:
Ich behandle neben Selbstzahlern und privat Versicherten gesetzlich Versicherte im
Kostenerstattungsverfahren (Rechtsquelle: $13 Abs. 3 SGB V).
Wenn Sie bereits bei mehreren kassenzugelassenen Psychotherapeuten aufgrund der langen
Wartezeiten vergeblich versucht haben, einen Therapieplatz zu bekommen, es aber zum jetzigen
Zeitpunkt wichtig für Sie ist, eine Psychotherapie zu beginnen, haben Sie die Möglichkeit,
einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
zu stellen.
Beim Kostenerstattungsverfahren stelle ich Ihnen die therapeutischen Sitzungen wie einem privat Versicherten in Rechnung und Sie reichen diese Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Kasse ein: Die Krankenkasse zahlt aber nur, wenn sie vor Therapiebeginn diesem Verfahren schriftlich zugestimmt hat!
Wie ist die Vorgehensweise?
1. Schritt: Kontakt mit Krankenkasse aufnehmen
Nehmen Sie persönlich mit einem Sachbearbeiter Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Kontakt auf
und lassen Sie sich erklären, wie Sie erfolgreich einen Antrag auf Kostenerstattung für
Psychotherapie stellen können.
Fragen Sie, ob Ihre Krankenkasse eine Notwendigkeitsbescheinigung benötigt und wer sie
ausstellen soll (z.B. Ihr Hausarzt.
Die Krankenkassen verhalten sich gegenüber dem Kostenerstattungsverfahren aus
Ersparnisgründen meistens ablehnend und werden Ihnen Therapeutenlisten geben oder
Therapieplatz-Vermittlungsstellen nennen.
Bleiben Sie zäh: Sie haben einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung (ß13 Abs. 3 SGB V),
wenn Sie die Voraussetzungen nachweisen können, wie in den nächsten Schritten beschrieben.
2. Schritt: Psychotherapie-Ablehnungen sammeln und auflisten
Rufen Sie in Ihrer Nähe mehrere Psychotherapeuten an, die Ihnen von Ihrer Krankenversicherung
genannt werden und lassen sich von ihnen bestätigen, dass sie aufgrund mangelnder Kapazitäten
in der nächsten Zeit (innerhalb von 6 Wochen) keine Psychotherapie beginnen können.
Lassen Sie sich das entweder schriftlich bestätigen oder schreiben Sie sich die Telefonate auf:
Datum, Uhrzeit und Ergebnis des Telefonats mit der Vertragspsychotherapeuten/-in).
Ein Gerichtsurteil (Rechtsquellen: BSG Az. 6 RKa 15/97) hat festgelegt: Die zumutbare
maximale Wartezeit ist 6 Wochen bei Kindern und Jugendlichen und 3 Monate bei Erwachsenen
(im Einzelfall!.
Es ist nach diesem Urteil Sache der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen,
einen Vertragsbehandler zur Verfügung zu stellen, nicht Aufgabe des Patienten, sich einen
Platz zu suchen!
Bei 6 erfolglosen Anbahnungsversuchen einer Psychotherapie innerhalb dieser angemessenen
Frist und in angemessener Entfernung haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung einer
außervertraglichen Psychotherapie. Mehr als 3 vergebliche Behandlungsanfragen sind aus
fachlichen Gründen und im Sinne des Gebots einer humanen Krankenbehandlung nicht zumutbar.
Verhandeln Sie mit Ihrer Krankenkasse!
3. Schritt: Notwendigkeitsbescheinigung besorgen
Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Psychiater eine Notwendigkeitsbescheinigung
ausstellen, die die Dringlichkeit der sofortigen Therapie dokumentiert.
4. Schritt: Psychotherapieantrag stellen
Wenn alle Unterlagen beisammen sind, stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag auf
Kostenerstattung für eine Psychotherapie bei Ulrike Erbe, in dem Sie auf Ihre Belege
verweisen, dass zur Zeit in Ihrer Nähe kein Psychotherapiebeginn möglich ist, dass aber in
meiner Praxis die Behandlung sofort beginnen kann. Beantragen Sie in dem Schreiben an die
Krankenkasse die Bewilligung außervertraglicher probatorischer Sitzungen und einer
Psychotherapie bei mir. Diesem Antrag fügen Sie die Notwendigkeitsbescheinigung hinzu.
Die nächsten Schritten haben sind einfach:
Die Krankenkasse wird Ihnen oder mir - nach den Probesitzungen (probatorischen Sitzungen
nach GebüH 19.5) mitteilen, dass ich Ihren Antrag auf Bewilligung einer Psychotherapie
begründen soll. Ich werde dann die geplante Psychotherapie in einem kurzen Bericht an den
Gutachter begründen. Von Ihrem Hausarzt lassen Sie sich einen Konsiliarbericht
(= Bericht über evtl. körperliche Begleitbehandlung) ausstellen.
Beide Berichte werden an Ihre Kasse geschickt.
Die Behandlung beginnt, wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten zugesichert hat. Sollte Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnen, lohnt es sich in der Regel, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.